Sicherlich haben Sie es mitbekommen. Nahezu alle großen Medien berichteten vor wenigen Tagen ausführlich über die offizielle Abschaffung des fast 400 Jahre alten Bankgeheimnisses. Seit 25. Juni 2017 gilt dieses für Finanzbehörden und andere Behörden nicht mehr. Sie haben es nicht mitbekommen? Dann könnte es vielleicht daran liegen, dass Sie die falschen Medien konsumieren, denn dort finden Sie noch nicht einmal eine Randnotiz dazu.
Mit dem Erlassen des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes und Abschaffung des §30a der Abgabenordnung, brauchen die Finanzbehörden, Arbeitsagenturen, Sozialämter und andere Behörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden keinerlei Rücksicht mehr zu nehmen. Zum Zweck der allgemeinen Überwachung dürfen diese nun alle Auskünfte von den Banken erhalten. Hierbei spielen Indizien oder Beweise für mögliche Steuerdelikte oder andere Delikte keine Rolle mehr, sondern zukünftig sind so z.B. auch Rasterfahndungen über Konten aller Bürger möglich.
Offiziell wird die Abschaffung des Bankgeheimnisses natürlich mit der Bekämpfung von Terrorgefahr und Steuerflucht begründet - wir erinnern uns an die Panama Paper. Völlig logisch, besteht der Großteil der Bürger doch aus Terroristen oder Multimillionären, welche Ihr Geld permanent auf Offshore-Konten schieben. Nein liebe Zuschauer, der gläserne Bürger und das Bargeldverbot ist das Ziel. Mit der Abschaffung des Bankgeheimnisses wurde hier - zumindest in Deutschland - eine der letzten Hürden genommen um dieses umsetzen zu können. Nur ganz zufällig trat dabei am 26. Juni – also einen Tag später, gleich noch eine Neuerung in Kraft, welche besagt, dass man anonyme Bargeld-Geschäfte nicht mehr bis 15.000 Euro, sondern nur noch bis maximal 10.000 Euro abschließen darf. Sicherlich alles nur Zufall…
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